Mehr Freiheit für Lehre und Forschung

In unserem Grundgesetz steht unter Artikel 5 Absatz 3: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Es widerspricht meinem Verständnis von Demokratie, dass die große Mehrheit der Lehrenden und Forschenden durch befristete Arbeitsverträge nicht frei in diesem Bereich tätig sein kann. Sie sind in ihrer beruflichen Existenz abhängig von der Finanzierung der eigenen Stelle, was in erster Linie durch öffentliche Mittel statt findet. In diesem Sinne unterstütze ich die Petition: Frist ist Frust – Entfristungspakt 2019.

Ich selbst habe vor einem Jahr den akademischen Apparat aus diesem Grund verlassen. Bevor ich diesen Weg wählte, befasste ich mich mit der Befristungssituation in meinem Beitrag Perspektive Wissenschaft. Als ich die Zahlen sah, erschrak ich. Auf welch riskantem Weg war ich da unterwegs?

Wissenschaft wird heute von Wissenschaftlern gemacht und nicht durch die Gebäude und Institutionen, in denen sie arbeiten. Professoren sind zahlenmäßig eine Minderheit. Die Einrichtungen sind eine wichtige Voraussetzung, aber wichtiger ist ein kultivierter Umgang mit allen Wissenschaftlern. Ein großer Teil der deutschen Führungskräfte in der Privatwirtschaft und der Verwaltung haben ihr erstes Arbeitsverhältnis im akademischen Umfeld. Was sie erlebt haben, wird auch Vorbild für ihr späteres Handeln sein. In diesem Sinne wünsche ich mir mehr freie Forschende und Lehrende in unserem Land, die sich relevanten Fragen unserer Zeit im Guten widmen.

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